Berlin/Saarbrücken, 19.02.2026. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur nationalen Durchführung der EU-KI-Verordnung beschlossen. Damit werden die Zuständigkeiten für Aufsicht und Marktüberwachung in Deutschland geregelt. Vorgesehen ist insbesondere die Bündelung zentraler Aufgaben bei der Bundesnetzagentur als Marktüberwachungsbehörde, Koordinierungs- und Kompetenzzentrum sowie zentrale Anlauf- und Beschwerdestelle. Zudem werden Zuständigkeiten unter anderem im Bereich der Medienaufsicht klar abgegrenzt.
Der Europaverband der Selbständigen – Deutschland e.V. begrüßt das erklärte Ziel einer schlanken und klar strukturierten nationalen Umsetzung. Für Soloselbständige, freie Berufe sowie kleine und mittlere Unternehmen ist entscheidend, dass die organisatorische Bündelung tatsächlich zu Rechtssicherheit führt und keine zusätzliche administrative Belastung erzeugt.
Die EU-KI-Verordnung folgt einem risikobasierten Ansatz. Die überwiegende Mehrheit der Selbständigen entwickelt keine Hochrisiko-Systeme, sondern nutzt KI als unterstützendes Werkzeug im betrieblichen Alltag etwa für Recherche, Texterstellung oder Kundenkommunikation. Diese Form der Nutzung darf nicht mit unverhältnismäßigen Dokumentations- oder Prüfanforderungen belastet werden.
ESD-Präsident Timo Lehberger erklärt: „Eine schlanke Aufsichtsstruktur ist richtig. Entscheidend ist jedoch, wie die Verordnung in der Praxis angewendet wird. KI muss kleinen Unternehmen helfen effizienter zu arbeiten und darf kein neues Bürokratieprojekt werden. Kleine Betriebe brauchen Klarheit und Verhältnismäßigkeit statt Unsicherheit bei Transparenzpflichten oder Sanktionen.“
Der ESD begrüßt zudem die Ankündigung der Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene für weitere Erleichterungen einzusetzen etwa bei Fristen oder bürokratischen Anforderungen. Gerade für Soloselbständige und Kleinstunternehmen wird sich erst im Zusammenspiel von EU-Rechtsrahmen und nationaler Anwendung entscheiden, ob KI-Regulierung innovationsfördernd oder innovationshemmend wirkt.
Forderungen des ESD
Der Europaverband der Selbständigen – Deutschland e.V. fordert:
- Strikte Vermeidung nationaler Übererfüllung der EU-Vorgaben
- Mittelstandsgerechte und transparente Arbeitsweise der Bundesnetzagentur als Koordinierungsstelle
- Eindeutige Zuständigkeitsabgrenzung ohne Doppelstrukturen insbesondere bei Transparenzpflichten
- Klare Differenzierung zwischen KI-Entwicklern und reinen Anwendern
- Konsequente Weiterentwicklung der EU-Regelungen mit dem Ziel messbarer Entlastungen für kleine Unternehmen, damit die Umsetzung der EU-KI-Verordnung Rechtssicherheit schafft und Innovation ermöglicht und für Soloselbständige sowie kleine Betriebe kein strukturelles Wachstumshemmnis wird