Verband fordert zentrale Registrierung, einheitliche Meldestandards und eine echte Bagatellregelung
Saarbrücken und Berlin, 29. Juli 2026. Der Europaverband der Selbständigen – Deutschland e. V. fordert eine schnelle Entschärfung der europäischen Verpackungsvorgaben für kleine Versandhändler. Die EU-Verpackungsverordnung wird grundsätzlich ab dem 12. August 2026 angewendet. Unternehmen, die verpackte Waren im Fernabsatz unmittelbar an Endnutzer in einem anderen Mitgliedstaat liefern, gelten dort grundsätzlich als Produzenten und müssen die Vorgaben der erweiterten Herstellerverantwortung im jeweiligen Zielland erfüllen.
„Wer nur einige Pakete im Jahr in ein anderes EU-Land verschickt, darf nicht denselben bürokratischen Apparat bewältigen müssen wie ein internationaler Handelskonzern. Ohne eine Bagatellregelung wird der europäische Binnenmarkt für kleine Händler an der Landesgrenze enden“, erklärt ESD-Präsident Timo Lehberger.
Betroffene Unternehmen müssen sich grundsätzlich in den jeweiligen Zielländern registrieren, Verpackungsmengen melden und die dort geltenden Vorgaben zur erweiterten Herstellerverantwortung erfüllen. Zwar sieht die Verordnung für Mengen von weniger als zehn Tonnen pro Jahr eine vereinfachte Berichterstattung vor. Eine allgemeine Befreiung für geringe Versandmengen oder wenige einzelne Lieferungen gibt es jedoch nicht.
Nach der derzeitigen Fassung der Verordnung müssen Versandhändler zudem grundsätzlich in jedem belieferten Mitgliedstaat einen dort niedergelassenen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung bestellen. Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, die Anwendung dieser Verpflichtung bis zum 1. Januar 2035 auszusetzen. Das Gesetzgebungsverfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen.
Der ESD fordert das Europäische Parlament und den Rat deshalb auf, für rechtzeitige Klarheit zu sorgen und die Aussetzung vor dem 12. August 2026 zu beschließen. Dies könne allerdings nur ein erster Schritt sein. Auch ohne verpflichtenden Bevollmächtigten blieben Registrierung, Mengenmeldungen und Beteiligung an den Entsorgungssystemen in den einzelnen Zielländern erforderlich.
„Eine Verordnung, die den europäischen Verpackungsmarkt harmonisieren soll, darf nicht bei unterschiedlichen nationalen Melde-, Registrierungs- und Beteiligungsverfahren stehen bleiben. Wir brauchen eine zentrale europäische Registrierung, einheitliche digitale Meldestandards und eine echte Bagatellregelung für geringe Versandmengen“, so Lehberger.
Nach Auffassung des ESD sollten Unternehmen ihre Daten über ein einziges europäisches Portal melden können. Die erforderlichen Angaben könnten von dort automatisch an die betroffenen Mitgliedstaaten und deren Systeme weitergeleitet werden. Für kleine Versandmengen brauche es klare Schwellenwerte, vereinfachte Verfahren und eine Befreiung von unverhältnismäßigen Fixkosten.
Die umweltpolitischen Ziele der Verpackungsverordnung dürfen nicht zu unverhältnismäßigen Fixkosten und mehrfachen Verwaltungsverfahren für kleine Händler führen. Kleine Unternehmen dürfen nicht gezwungen werden, wegen weniger Lieferungen in mehreren Mitgliedstaaten parallele Registrierungs- und Verwaltungsverfahren zu durchlaufen.